ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Lieferungen und Leistungen von Sieker Turbo

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. 1.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3. Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

3. Vertragsschluss

3.1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind uns binnen 1 Woche schriftlich mitzuteilen. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung und zwar zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande.

3.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet.

3.3. Jede Art von Beschreibung, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Preislisten und Werbungen, sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar. Mündliche Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3.4. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.

3.5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Käufer ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.

4. Bestellung und Anzahlung

4.1. Werden wir vom Kunden beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen, die uns durch die Bestellung des Kunden entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen, mindestens aber mit 120 EUR und höchstens mit 50 % vom Bestellwert. Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung nach Bestellung.

4.2 Alle Artikel, die auf besonderen Wunsch für unsere Kunden bestellt werden, sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.

5. Preise – Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Auslieferungslager ausschließlich der Transportverpackung. Diese wird von uns preisgünstigst gewählt. Von uns ausgewählte oder vom Käufer verlangte besondere Verpackung wird ihm zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.2. Sollte keine andere Vereinbarung mit uns getroffen sein, so hat die Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Abzug von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8 % bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltend machen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend

gemacht.
5.4. Für Mahnungen werden Mahnkosten von 10 EUR berechnet. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.5. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
5.6. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen eines Konzernunternehmens des Käufers oder mit Ansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
5.7. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

6. Lieferung

6.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
6.2. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer (z.B. Ausgleich der vereinbarten Anzahlung).

6.3. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir allein für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3 % des Lieferwertes pro vollendete Woche Verzug, maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen.

6.4. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6.5. Unsere Haftung entfällt, wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer uns über den zu fertigenden Liefergegenstand falsche oder unvollständige Angaben namentlich hinsichtlich der Verwendung, der Maße und der technischen Anforderungen gemacht oder unvollständige Ausführungszeichnungen vorgelegt hat, es sei denn, wir waren ausdrücklich mit der Ermittlung dieser Grundlagen beauftragt worden, der Liefergegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar für die Wartung/Reparatur nicht geeignet war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste, in den Liefergegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung wir nach der Produktbeschreibung nicht genehmigt haben oder den Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder · der Käufer die Anweisungen über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefergegenstandes nicht befolgt hat und ihm dieses nicht unzumutbar war.

6.6. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
6.7. Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt, am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und –Termine vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  1. 6.8.  Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.
  2. 6.9.  Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir nach

den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Käufer als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung sei entfallen.
6.10. Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart sind.
6.11. Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
6.12. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
6.13. Die Lieferung von Austauschteilen erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – allein gegen vorherige oder

gleichzeitige Lieferung gleichartiger und reparaturfähiger Altteile. Altteile sind reparaturfähig, sofern sie keine außergewöhnlichen Verschleiß- und/oder Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruchschäden sind sowie vollständig und unzerlegt geliefert werden.
6.14. Sofern das Altteil bei Warenlieferung noch nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, dem Käufer ein Pfand in Höhe von € 150,00 in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartner können vom jeweils anderen einen höheren bzw. niedrigeren Betrag verlangen, sofern das zu liefernde Altteil einen vermutlich weitaus höheren bzw. niedrigeren Wert hat. Der Pfandbetrag wird dem Käufer bei Lieferung des gleichartigen und reparaturfähigen Altteils gutgeschrieben. Andernfalls erfolgt keine bzw. lediglich eine teilweise Gutschrift. Liefert der Käufer das Altteil nicht binnen zwölf Monaten nach Rechnungsdatum, verfällt der Pfandbetrag. Das Altteil muss für den Verkäufer frachtfrei retourgesandt werden. Andernfalls darf er die Kosten für die unfreie Rücksendung in Rechnung stellen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat uns der Käufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

7.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir insbesondere Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Kosten und Schäden derartiger Zugriffe sind vom Käufer zu tragen, sofern wir bei dem Dritten keinen Rückgriff zu nehmen vermögen. 7.5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.6. Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.7. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
7.8. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

8. Haftung, Gewährleistung und Sachmängelhaftung

8.1. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind – sofern dieser Unternehmer ist – vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für die erste Nachbesserung oder Ersatzlieferung können dem Verkäufer keine Folge-/Montagekosten in Rechnung gestellt werden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

8.2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

8.3. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für uns unzumutbar, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
8.4. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter

Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
8.6. Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
8.7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mangelhaftung eintreten können.
8.8. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass die von uns gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, die Ware unsachgemäß montiert wurde, Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt. 8.9. Die Ware ist im Originalzustand, also nicht demontiert und in der Originalverpackung beizubringen.
8.10 Ein Ausschluss der Gewährleistung erfolgt, wenn die gelieferten Teile unsachgemäß, d.h. nicht durch einen KFZ-Meister/-betrieb eingebaut und in Betrieb genommen werden.

9. Haftung

9.1. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt, nach folgenden Kriterien:
9.2. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.3. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

  1. 9.4.  Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
  2. 9.5.  Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei

arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

9.6. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
9.7 Die Haftung besteht nur für Motoren, die original ab Werk mit einem Turbolader ausgestattet sind. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der von uns gelieferte Turbolader für Nachrüstungen, Umbauten oder anderswie zweckentfremdet wird, z.B. Tuning oder Leistungssteigerungen.

10. Allgemeine Regelungen

10.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für Kaufleute Spelle. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

11.1. Für Fahrzeugreparaturen gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

12. Kostenvoranschlag

12.1. Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 20 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.
12.2. Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

13. Fertigstellungstermin

13.1. Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden. 13.2. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.

13.3. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen können, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

14. Sorgfaltspflicht des Kunden

14.1. Der Kunde/Endverbraucher hat regelmäßig die Flüssigkeitsstände des Fahrzeuges zu kontrollieren und die vom Fahrzeug-/Motorenhersteller vorgeschriebenen Hinweise zu beachten, insbesondere die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle.

15. Abnahme

15.1. Unser Kunde ist zur Abnahme des #Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll in unserem Betrieb erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
15.2. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

15.3. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14. Datenschutz

14.1. Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

15. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl

  1. 15.1.  Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist Spelle.
  2. 15.2.  Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Lingen Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

16. Salvatorische Klausel

16.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.